Eine Funkzellenabfrage setzt bei Erhebung geschäftlich gespeicherter Verkehrsdaten den Verdacht einer besonders schweren Straftat nach § 100g Abs. 2 StPO voraus
Quellenangabe:
Bundesgerichtshof
Pressemitteilung :
Pressemitteilung 113/24 vom 22.05.2024
Veröffentlichung am:
22. Mai 2024 (Mittwoch)
Nachricht:
keine Nachricht
Für das Jahr 2025 liegen noch keine Datensätze vor!